Ebenso bieten wir auch individuelle, fachgerechte Förderung von Grundschulschülern mit Lernbehinderung und Lernschwierigkeiten an. Die Kosten dafür werden im Regelfall vom Staat übernommen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an uns.
An gesetzlichen Feiertagen und in den offiziellen Schulferien des Landes Thüringen findet kein Unterricht statt. Die monatliche Zahlung der Teilbeträge des Unterrichtsentgelts bleibt davon unberührt. Bitte beachten Sie die Unterrichtsordnung.
Ich habe eine Botschaft für alle jungen Musiker auf der Welt: Bleibt euch selbst treu, glaubt an euch und arbeitet hart!